Ich bin gerichtlich beeidigt als Dolmetscherin und ermächtigt als Übersetzerin für die Sprachen Ukrainisch und Russisch. Außerdem habe ich – auf der Grundlage meines britischen Abschlus-ses „Diploma in Public Service Interpreting“ die Berechtigung, aus dem Englischen und ins Eng-lische zu dolmetschen und zu übersetzen und meine Übersetzungen zu beglaubigen. Von mir können Übersetzungen nach ISO-Norm 9:1995 (E) angefertigt und deren Richtigkeit und Voll-ständigkeit bescheinigt werden. Es handelt sich dabei um Übersetzungen sowohl ins Deutsche für deutsche Behörden als auch in meine Arbeitssprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch für Behörden im Ausland.
Gerne biete ich meinen Kunden einen sog. 10-Jahre-Service an. Dies bedeutet, dass Sie einmal von mir übersetzte Urkunde im Laufe von 10 Jahren nach ihrer Ausstellung zu einer Unkosten-pauschale erneut bestellen können.
Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Deutschen bzw. Englischen ins Russische oder Ukrai-nische kann ich auf Kundewunsch die Schreibweise von Eigennamen in der kyrillischen Transli-teration nicht nur nach der vorbezeichneten ISO-Norm, sondern auch gemäß Transliterationsbe-stimmungen der Ukraine bzw. der Russischen Föderation vornehmen.
Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Ukrainischen bzw. Russischen ins Deutsche bzw. Eng-lische gebe ich gern – bei Transliteration des Namens aus dem kyrillischen Alphabet ins Lateini-sche – die Schreibweise nicht nur nach der ISO-Norm, sondern auch parallel dazu gemäß Reise-pass des Urkunden-Inhabers an. Damit ich dies gewährleisten kann, benötige ich einen Nach-weis über die entsprechende Schreibweise gemäß eines amtlichen Dokuments mit Foto-ID.
Schließlich kann für meine beglaubigten Übersetzungen auf Kundenwunsch eine Apostille be-sorgt werden. Es ist vor allem dann erforderlich, wenn meine Übersetzung einer in Deutschland ausgestellten Urkunde für einen anderen Staat vorgesehen ist.